Start / Betriebliche Vorsorge / Gesellschafter-Geschäftsführer

Für Gesellschafter-Geschäftsführer · Beteiligung über 25 %

Ihre Pension aus der GmbH, finanziert aus dem Gewinn vor Steuern

Mit mehr als 25 % Anteil sind Sie steuerlich kein Dienstnehmer Ihrer GmbH. Viele Begünstigungen für Mitarbeiter gelten für Sie nicht. Ihr wichtigster Weg zur eigenen Pension ist die Pensionszusage Ihrer GmbH, abgesichert mit einer Rückdeckungsversicherung.

Der Unterschied

Von 100 € Gewinn arbeiten 100 € für Ihre Pension statt rund 56 €

Holen Sie Geld als Gewinnausschüttung aus der GmbH, zahlen Sie zuerst Körperschaftsteuer und dann Kapitalertragsteuer. Bei einer Pensionszusage bleibt der Betrag zunächst unversteuert. Versteuert wird erst die Pension.

Gewinnausschüttung, dann privat sparen

  1. Gewinn der GmbH100,00 €
  2. minus 23 % Körperschaftsteuer−23,00 €
  3. minus 27,5 % KESt auf die Ausschüttung−21,18 €
  4. Für Ihre Vorsorge55,82 €

Die Erträge Ihres privaten Sparens sind wieder KESt-pflichtig. Liegt Ihr Einkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage, zählen Ausschüttungen außerdem zur GSVG-Beitragsgrundlage.

Pensionszusage der GmbH

  1. Gewinn der GmbH100,00 €
  2. Pensionsrückstellung mindert den Gewinn0,00 € Steuer
  3. Bei Ihnen in der Ansparphasekeine ESt, keine SV
  4. Für Ihre Vorsorge100,00 €

Versteuert wird erst die laufende Pension, nach dem Einkommensteuertarif. In der Pension ist Ihr Steuersatz meist niedriger als heute.

Rechner für Gesellschafter-Geschäftsführer

Was bringt Ihnen eine Pensionszusage?

Vergleichen Sie: Ihre GmbH zahlt jedes Jahr denselben Betrag in Ihre Pensionszusage, oder sie schüttet ihn aus und Sie sparen privat. Sie sehen, was Ihnen bei Pensionsantritt nach Steuern bleibt.

So lesen Sie das Ergebnis: ein Beispiel in Worten

  1. Die Ausgangslage: Sie sind 45 und gehen mit 65 in Pension. Ihre GmbH legt 20 Jahre lang je 12.000 € für Sie zurück.
  2. Mit Pensionszusage: Die vollen 12.000 € werden angespart. Mit 2,5 % Zinsen sind es nach 20 Jahren rund 314.200 €. In der Pension zahlen Sie darauf Steuer, angenommen 40 %. Es bleiben rund 188.500 €.
  3. Mit Ausschüttung: Nach Körperschaftsteuer und KESt bleiben Ihnen 6.699 € pro Jahr. Privat angespart sind das nach 20 Jahren rund 162.700 €.
  4. Der Unterschied: rund 25.900 € mehr mit der Pensionszusage. Als Monatspension wären das rund 1.665 € vor Steuer und rund 1.000 € nach Steuer, 20 Jahre lang.

Solange Ihr Steuersatz in der Pension unter rund 48 % liegt, ist die Pensionszusage besser. Das trifft auf die meisten Pensionisten zu.

Ihre Angaben

12.000 €
Nur für die Prüfung der 80-%-Grenze.
Annahmen anpassen
Gilt für beide Wege gleich.
2026: 40 % ab 36.458 €, 48 % ab 70.365 € Jahreseinkommen.
Ihr Vorteil bei Pensionsantritt, nach Steuern – gegenüber Ausschüttung und privatem Sparen
Pensionszusage, nach Steuer auf die Pension–
Ausschüttung und privat gespart–
Jahre bis zur Pension–
Pro Jahr für Ihre Vorsorge: Pensionszusage–
Pro Jahr für Ihre Vorsorge: nach Ausschüttung–
Kapital der Pensionszusage vor Steuer–
Mögliche Pension pro Monat, brutto–
Mögliche Pension pro Monat, nach Steuer–
Die Zusage lohnt sich bis zu einem Steuersatz in der Pension von–

Vereinfachtes Modell, Werte 2026: Körperschaftsteuer 23 %, KESt 27,5 % auf die Ausschüttung und auf die Erträge des privaten Sparens. Der Beitrag der GmbH wird dem steuerlich wirksamen Aufwand gleichgesetzt. In der Praxis ergibt sich der Aufwand aus der Pensionsrückstellung (Rechnungszins 6 %) und der Rückdeckungsversicherung, die Steuerwirkung verteilt sich dadurch anders über die Jahre. Ohne Kosten der Versicherung, Versicherungssteuer und Sozialversicherung. Keine Steuerberatung.

Ergebnis im Erstgespräch prüfen
Die Spielregeln

Damit das Finanzamt die Pensionszusage anerkennt

Für Gesellschafter-Geschäftsführer prüft das Finanzamt streng, ob die Zusage auch einem fremden Geschäftsführer so gegeben würde. Wir planen sie deshalb von Anfang an mit Ihrem Steuerberater.

  1. Schriftlich und verbindlich

    Die GmbH sagt Ihnen eine Pension schriftlich, rechtsverbindlich und als laufende Rente zu.

  2. Angemessen

    Höchstens 80 % Ihres letzten laufenden Bezugs. Zusammen mit der staatlichen Pension nicht mehr als Ihr Aktivbezug.

  3. Erdienbar

    Zwischen Zusage und Pensionsantritt sollen mindestens 7 Jahre liegen. Üblich ist ein Pensionsalter von 65.

  4. Ausfinanziert

    Am Jahresende braucht es Wertpapiere in Höhe von 50 % der Rückstellung des Vorjahres. Eine Rückdeckungsversicherung wird angerechnet. Fehlt Deckung, erhöht sich der Gewinn um 30 % der Fehlmenge.

  5. Jährlich bewertet

    Die Rückstellung berechnet ein Versicherungsmathematiker, steuerlich mit 6 % Rechnungszins. Jede Erhöhung gilt als neue Zusage.

  6. Sonst verdeckte Ausschüttung

    Hält die Zusage dem Fremdvergleich nicht stand, wird sie wie eine Gewinnausschüttung behandelt, ganz oder für den unangemessenen Teil.

Gut zu wissen

Was für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer sonst noch gilt

§ 22 Z 2 und § 37 Abs 5 EStG

Besteuerung der Pension

Die Pension versteuern Sie später nach dem Einkommensteuertarif. Eine Abfindung als Kapital kann unter engen Voraussetzungen mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden, etwa ab 60 und wenn Sie Ihre Tätigkeit beenden.

GSVG

Sozialversicherung

Auf die Pensionszusage zahlen Sie in der Ansparphase keine Beiträge. Gewinnausschüttungen zählen dagegen zur GSVG-Beitragsgrundlage, bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 € im Jahr 2026.

§ 10 EStG

Gewinnfreibetrag, 2026 letztmals mit Wertpapieren

Auch Ihnen steht der Gewinnfreibetrag zu: 15 % von bis zu 33.000 € ohne Investition. Den Teil darüber können Sie für 2026 letztmals mit bestimmten Wertpapieren decken, für 2027 bis 2029 nur mehr mit Sachinvestitionen.

§ 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG

Zukunftssicherung nur für Mitarbeiter

Die 300 € lohnsteuerfrei pro Jahr gibt es nur für Arbeitnehmer, auch für Geschäftsführer bis 25 % Beteiligung. Für Ihre Mitarbeiter bleibt sie ein guter Einstieg.

Zum bAV-Rechner
Pensionskasse und Kollektivversicherung

Andere Regeln als für Mitarbeiter

Für wesentlich Beteiligte werden Beiträge der GmbH in der Regel sofort bei Ihnen versteuert, die Erträge bleiben ohne KESt. Die Besteuerung der späteren Leistung wird gerade neu geregelt, den aktuellen Stand prüfen wir mit Ihrem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen

Zum Nachlesen

  • § 14 Abs 6 und 7 EStG: Pensionsrückstellung, Wertpapierdeckung
  • § 22 Z 2 EStG: Einkünfte wesentlich Beteiligter
  • KStR 2013 Rz 874 ff.: Fremdvergleich
  • § 10 EStG: Gewinnfreibetrag

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Form eine Pensionszusage für Sie passt, klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und einem Versicherungsmathematiker.

Beratung

Lernen Sie uns persönlich kennen.

Kostenloses Erstgespräch per Zoom, 30 Minuten. Oder Sie schreiben uns, wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Zoom-Termin buchenfreie Termine online wählen
Telefon+43 676 511 74 44
WhatsAppNachricht schreiben
E-Mailvorsorge@investvorsorge.at

Anfrage senden

Ich bin
Mich interessiert